Camping und Corona: Informationen zum Camping und Dauercamping

Corona und Camping

Die Coronakrise hat natürlich auch das Camping hierzulande und in anderen Ländern nachhaltig verändert. Im April wollten die meisten Campingplätze ihre Tore öffnen und mit dem schönem Wetter durchstarten. Derzeit ist aufgrund der Kontaktbeschränkungen und der Maßnahmen noch Geduld gefragt. Wir wollen an dieser Stelle einige wichtige Informationen zum Thema „Camping und Corona“ sowie Dauercamping in Zeit von Corona zusammenstellen.

Ist Camping aus touristischen Zwecken derzeit in Deutschland erlaubt?

Wir haben eine Übersicht zur aktuellen Entwicklung erstellt:

  • Baden-Württemberg – Touristische Übernachtung: Unter Vorbehalt 18.05.2020 – Dauercamping: Unter Vorbehalt 18.05.2020
  • Bayern – Touristische Übernachtung: Möglicherweise ab 30.05.2020 – Dauercamping: Ja, wenn Zweitwohnsitz gemeldet
  • Berlin – Touristische Übernachtung: Möglicherweise 25.05.2020 – Dauercamping: Nein
  • Brandenburg – Touristische Übernachtung: Ab dem 15.05.2020 – Dauercamping: Ab dem 15.05.2020 (Derzeit nur Personen ohne anderen Wohnsitz)
  • Bremen – Touristische Übernachtung: Nein – Dauercamping: Ja
  • Hamburg – Touristische Übernachtung: Nein – Dauercamping: Keine Angabe
  • Hessen – Touristische Übernachtung: Ab 15.05.2020 – Dauercamping: Ab 15.05.2020* (Derzeit Ausnahme für Personen ohne anderen Wohnsitz)
  • Mecklenburg-Vorpommern – Touristische Übernachtung: Ab 18.05.2020 – Dauercamping: Ja
  • Niedersachsen – Touristische Übernachtung: Dauercamper ab 06.05.2020, alle anderen Camper ab 11.05.2020
  • Nordrhein-Westfalen – Touristische Übernachtung: Ab 11.05.2020 – Dauercamping: Ja
  • Rheinland-Pfalz – Touristische Übernachtung: Ab 18.05.2020 – Ab 13.05.2020 alle Daercamper
  • Saarland – Touristische Übernachtung: Nein – Dauercamping: Ja
  • Sachsen-Anhalt – Touristische Übernachtung: Ab 15.05.2020 – Dauercamping: Ab 15.05.2020
  • Sachsen – Touristische Übernachtung: Ab 15.05.2020 – Dauercamping: Ja
  • Schleswig-Holstein – Touristische Übernachtung: Ab dem 18.05.2020 – Dauercamping: Ja
  • Thüringen – Touristische Übernachtung: Ab 15.05.2020 – Dauercamping: Ja

Ist Dauercamping in Deutschland erlaubt?

Die meisten Bundesländer haben entschieden, dass Dauercamping für die Zeit der Kontaktbeschränkungen (derzeit bis zum 3. Mai 2020) untersagt ist. Allerdings hat Nordrhein-Westfalen bei den Dauercampern eine Ausnahme gemacht. Laut einem aktuellen Urteil sind Übernachtungen für Dauercamper wie die Nutzung einer Zweitwohnung zu erachten ist. Diese infektiologisch nicht risikoreicher und somit in NRW erlaubt. Campingnutzung zu touristischen Zwecken hingegen nicht. In Bremen ist Dauercamping ebenso erlaubt, wenn die Abstands- und Hygieneregel eingehalten werden. WC, Duschen und Gasträumlichkeiten müssen jedoch geschlossen bleiben. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein dürfen Dauercamper am 1. Mai auf die Plätze zurückkehren. In Niedersachsen ist Dauercamping wieder ab dem 6. Mai gestattet.

Muss die monatliche Miete für einen Dauerstellplatz überwiesen werden?

Für diesen Sonderfall gibt es bislang keine gesetzlichen Regelungen oder Vorschriften. Wir ermpfehlen in diesem Zusammenhang den Kontakt zum Campingplatzbetreiber oder den Stellplatzvermieter zu suchen. Eventuell lässt sich schon zum jetzigen Zeitpunkt ein Kompromiss aushandeln. Zu bedenken ist jedoch der Umstand, dass auch viele Campingplätze mit der Krise zu kämpfen haben – Unterstützung wäre deshalb durchaus sinnvoll.

Kann der gebuchte Campingurlaub storniert werden?

Beim Abschluss eines Vertrages sind die Regeln für eine Stornierung genau festgeschrieben. Es wird bei den meisten Campingplätzen für einen gewissen Zeitraum eine kostenlose Stornierung möglich sein. Viele Betreiber haben selbst die Iniative ergriffen und räumen den Gästen eine Verschiebung ein, einige von ihnen ermöglichen die Ausgabe eines Gutscheins. Wir empfehlen für die Hauptsaison noch mit der Stornierung zu warten. Möglicherweise ändert sich die Lage und vor allem Reisen im Inland lassen sich problemlos realisieren. Selbstverständlich ist es immer ratsam das „Kleingedruckte zu lesen“, das in der Regel auch im Krisenfall zur Anwendung kommt.

Kann der Campingurlaub für den Sommer gebucht werden?

Wir empfehlen, dass mit der Buchung der Stellplätze für den Sommer noch einige Zeit gewartet wird. Sobald die Campingplätze bedenkenlos oder mit Auflagen wieder öffnen können, wäre auch der Sommerurlaub exakt planbar. Die Plätze würden sich nach den Ausfällen zum Start der neuen Saison natürlich über Gäste freuen.

Haben Wohnmobilstellplätze während der Coronakrise geöffnet?

Hier gilt im Prinzip die gleiche Regelung wie bei Campingplätzen. Allerdings existieren auch lokale Ausnahmen wie beim Elbepark Bunthaus, der seine Tore mit einer Ausnahmeregelung der Stadt Hamburg öffnen darf. Hamburger selbst sowie Geschäftsreisende und Menschen, die zur medizinischen Behandlung (kein Corona), können den Service und die Stellplätze in Anspruch nehmen.

Stellen Sie uns gerne weitere Fragen: Wir versuchen die Informationen umfassend zusammenzutragen und auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Alle Angaben ohne Gewähr. Die stetigen Veränderungen können hier nicht immer zeitaktuell erfasst werden.

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