Europäisches Parlament billigt Vorschläge zur Ausweitung des B-Führerscheins für Caravan-Kombinationen und Reisemobile bis 4,25 Tonnen
Das Europäische Parlament hat in erster Lesung den Entwurf der EU-Kommission zur 3. Führerscheinrichtlinie bestätigt. Der Entwurf sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins Klasse B nach Umsetzung der Richtlinie künftig Anhänger-Kombinationen sowie Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren dürfen. Das Europäische Parlament setzt damit ein positives Signal für die europäische Caravaningindustrie, die derzeit durch die Begrenzung des B-Führerscheins bis 3,5 Tonnen eingeschränkt wird.
Der in der 1. Lesung am 23. Februar 2005 verabschiedete Standpunkt des Europäischen Parlaments zur 3. Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Kombinationen aus PKW und Caravan bis 4,25 Tonnen mit dem B-
Führerschein gefahren werden dürfen wenn:
Die Caravan-Kombination ausschließlich privat genutzt wird
Die Anhängemassen des Zugfahrzeugs eingehalten werden
Ein praktisches Fahrertraining zum Kombinationsfahren durchgeführt wird
Die für PKW-Anhänger-Kombinationen vorgesehene Regelung umfasst neben Wohnanhängern auch alle anderen Anhängerarten wie etwa Pferde- oder Bootsanhänger.
Ebenso sollen Reisemobile bis 4,25 Tonnen mit dem B-Führerschein zu fahren sein, wenn:
Das Reisemobil ausschließlich privat genutzt wird
Die Zuladungskapazität des Reisemobils nicht höher als 1000 kg liegt
Ein praktisches Fahrertraining zum Reisemobilfahren durchgeführt wird
„Dieser Richtlinienentwurf ist ein wichtiger Meilenstein für die Caravaningindustrie in Europa“ erläutert Hans-Karl Sternberg, Generalsekretär der European Caravan Federation, ECF. „Nicht nur weil zukünftig 92 Prozent aller Caravan-Kombinationen und 90 Prozent aller Reisemobile in Europa mit dem ‚normalen’ Füherschein Klasse B gefahren werden können. Das zusätzliche Fahrertraining hilft außerdem gerade Fahranfängern die Freizeitfahrzeuge sicherer im Verkehr zu bewegen.“ Das vorgesehene Fahrertraining entspricht einem eintägigen Fahrsicherheitstraining bei dem ohne Prüfungsdruck Alltagssituationen mit Caravan-Kombinationen und Reisemobilen geübt werden. Die europäischen Caravaningverbände hatten sich in den vergangenen Jahren gemeinsam innerhalb der ECF für eine entsprechende Änderung der geltenden Führerscheinregelung stark gemacht. Die entsprechenden Änderungsvorschläge wurden schließlich von Europaabgeordneten verschiedener Nationalitäten eingebracht.
Nach der Verabschiedung in erster Lesung durch das europäische Parlament befasst sich nun der Ministerrat mit der 3. Führerscheinrichtlinie. Danach wird voraussichtlich zum Ende des 2. Halbjahres 2005 die zweite Lesung im Europäischen Parlament stattfinden. Mit einer Veröffentlichung der Richtlinie ist nicht vor 2006 zu rechnen. Bei den üblichen Übergangsfristen zur nationalen Übernahme von europäischen Richtlinien ist mit einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht spätestens im Jahr 2010 zu rechnen.